Wir hoffen natürlich, dass Sie nie Grund haben werden, sich bei uns oder über uns zu beschweren. Wenn doch, suchen Sie bitte unbedingt das direkte Gespräch mit dem/der zuständigen Lehrer/in.
Sollten Sie hier keine einvernehmliche Lösung finden, wird ein – ggf. gemeinsames – Gespräch mit der Schulleitung der nächste Schritt sein. Erst danach wäre die Schulaufsicht an der Reihe. Seien Sie aber versichert, dass Ihre Beschwerde auch schon von der ersten Instanz ernst genommen wird.
Und noch etwas: Kommen Sie frühzeitig, wenn die Angelegenheit noch eher den Charakter einer Frage oder einer Sorge hat. Warten Sie nicht, bis Sie richtig Wut („ich gehe bis vor´s Verfassungsgericht …“) im Bauch haben. Das hilft Ihnen nicht, uns nicht, und der Sache nicht.