Elternbeteiligung

Liebe Eltern,
an der Neulingschule gibt es die verschiedensten Möglichkeiten sich als Eltern zu beteiligen.

Einige sind in Schul- und Bildungsgesetzen geregelt z.B. das Mitspracherecht der Eltern in der Schule und daher an Schulen gleich.

Die Schulverfassung (SchulG § 62 – 75) sieht verschiedene Mitwirkungsgremien vor:

Auf der Seite des Schulministeriums gibt es zu weiteren Fragen eine Online-Broschüre.

Darüberhinaus wirken die Eltern aber auch speziell an der Neulingschule in unterschiedlichster Weise am Schulleben mit und sorgen damit für ein lebendige Schule:

  • Elternlotsen
  • Leseeltern
  • Begleitung bei Ausflügen
  • Schüleraustausch
  • Frühjahrs-/Herbstbasteln
  • Schulbücherei
  • Schulfest