Alle Kinder sind während schulischer Veranstaltungen sowie auf den direkten Wegen von und zu diesen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Unfälle versichert. Diese Unfallversicherung bezieht sich nur auf Personenschäden, nicht auf Sachschäden. Dazu ist es notwendig, dass sie uns melden, wenn sie nach einem Unfall zum Arzt gegangen sind. Für die Unfallmeldung an die gesetzliche Unfallversicherung benötigen wir folgende Informationen:
- Uhrzeit und Datum des Unfalls
- Name und Anschrift des Arztes od. Krankenhauses
- Datum und Uhrzeit des Arztbesuches
- Unfallort
- Unfallhergang – falls bekannt
- Art der Verletzung
- evtl. Zeugen
Ohne Meldung ihrerseits, dass ein Arztbesuch stattgefunden hat, wird der Unfall nur ins Verbandbuch eingetragen und es erfolgt keine Meldung an die Unfallkasse.