Kinder, die nach dem Stichtag (30.September) das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit).
Die Schulleitung trifft die Entscheidung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und nach einem Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten.
Mit der Aufnahme in die Schule wird das Kind schulpflichtig.