Liebe Eltern,
an der Neulingschule gibt es die verschiedensten Möglichkeiten sich als Eltern zu beteiligen.
Einige sind in Schul- und Bildungsgesetzen geregelt z.B. das Mitspracherecht der Eltern in der Schule und daher an Schulen gleich.
Die Schulverfassung (SchulG § 62 – 75) sieht verschiedene Mitwirkungsgremien vor:
Auf der Seite des Schulministeriums gibt es zu weiteren Fragen eine Online-Broschüre.
Darüberhinaus wirken die Eltern aber auch speziell an der Neulingschule in unterschiedlichster Weise am Schulleben mit und sorgen damit für ein lebendige Schule:
- Elternlotsen
- Leseeltern
- Begleitung bei Ausflügen
- Schüleraustausch
- Frühjahrs-/Herbstbasteln
- Schulbücherei
- Schulfest