Die Zahl der Mitglieder der Schulkonferenz richtet sich nach der Anzahl der Schüler. In der Primarstufe setzen sich die Mitglieder zu gleichen Teilen aus Eltern und Lehrern zusammen. An den weiterführenden Schulen sind auch die Schüler Mitglieder der Schulkonferenz. Die Mitglieder werden entsprechend ihrer Zugehörigkeit in der Lehrerkonferenz, der Schulpflegschaft oder dem Schülerrat gewählt. Die Schulkonferenz hat eine Vielzahl von Aufgaben, die im Schulmitwirkungsgesetz aufgeführt werden. Vorsitzender der Schulkonferenz ist der Schulleiter. Er hat die Verhandlungsführung und kann für die Schulkonferenz Anträge stellen. Er hat jedoch kein Stimmrecht, lediglich bei Stimmengleichheit gibt seine Stimme den Ausschlag.
Den genauen Gesetzestext des Schulgesetzes können Sie, als Mitwirkungsberechtigte, ebenso wie alle Texte, die die Schule betreffen, an Ihrer Schule einsehen oder ausleihen. Außerdem besteht die Möglichkeit sie downzuloaden. Die zur Erfüllung notwendigen Einrichtungen (z.B. Schreibdienst, Papier, Matrizen, Vervielfältigungsapparate) werden den Mitwirkungsgremien von der Schule zur Verfügung gestellt.