Schulpflegschaft

Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden einer Schule bilden die Schulpflegschaft. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern in der Schule über die Klassenebenen hinaus. Nach dem Gesetzestext soll die Schulpflegschaft die Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule fördern und die Interessen der Eltern bei der Erziehungs- und Bildungsarbeit vertreten. Auch die Schulpflegschaft tagt in der Regel zwei Mal im Jahr. Die Schulleitung soll an den Sitzungen der Schulpflegschaft teilnehmen.